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Beim Sterben punktet die Ehe

Beim Sterben punktet die Ehe | UFA Revue

Bild: UFA Revue

Erbrechtlich stehen Ehepartner finanziell besser da als Konkubinatspartner. Unverheiratete können sich nur bedingt durch einen Erbvertrag oder ein Testament gegenseitig begünstigen. Dabei fallen im Erbfall in der Regel erst noch zusätzliche Steuern an.

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